RWP – Steuern und mehr

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Kanzlei ausführlich vor. Sie lernen die Substanz unserer Arbeit, unseren Beratungsansatz, unser Team und unsere Kooperationspartner kennen und erfahren mehr darüber, wie wir Ihr persönlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgaben lösen.

RWP – Mandanten

Ein Steuerberater mit vielen Lösungen

Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen jeder Größenordnung und jeden Entwicklungsstands – vom Start-up-Unternehmen bis zu global agierenden Mittelständlern und Konzernen. Wir betreuen aber auch Mandanten, die in Heilberufen tätig sind, Freiberufler, Handelsunternehmen, Vereine und Stiftungen. Selbstverständlich sind Sie auch als Privatperson bei uns willkommen. „Mehr Geld nach der Steuer“, sollte der Anreiz sein, warum Sie sich bei Steuerfragen an die Profis von RWP wenden.

RWP – Kompetenzen

„Mit diesem speziell von unserer Kanzlei entwickeltem Modell beschäftigen wir uns in allen Geschäftsfeldern so intensiv mit unseren Mandanten, bis wir wirklich das für ihn optimale Ergebnis erzielen.“ (Jürgen Wolper)

Die RWP-Methode ist ein Analysetool, das uns dabei unterstützt, unsere Geschäftskunden und ihre Bedürfnisse ganz intensiv kennenzulernen. Es kommt bei jeder Beratung zum Einsatz und bildet das Fundament für jede Empfehlung.

Die Kanzlei RWP sucht Verstärkung

Wir suchen:

Finanz- und Lohnbuchalter/-in (m/w/d) –
fachkundig und serviceorientiert!

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Wir suchen:

Steuerfachangestelle /-n, Steuerfachwirt /in o.ä (m/w/d) –
fachkundig und serviceorientiert!

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Wir bilden aus!

Wir sind auf der Suche nach jungen Menschen, welche mit uns in ihr Berrufsleben starten wollen.

  • Auszubildende zum / zur Steuerfachangestellten [mehr lesen]
  • Duales Studium zum „Bachelor of Arts“
    im Studiengang Steuern und Prüfungswesen
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Aktuelle Nachrichten

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz wurde am 06.02.2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung übernimmt Artikel 4 aus dem Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. ... [mehr lesen]

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen ZEW-Studie deutlich bessere Chancen, Markt- und Weltneuheiten erfolgreich einzuführen. Kooperationen zwischen Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen sind daher ein zentraler Motor für Innovationen in Deutschland. ... [mehr lesen]

Bei der Bewertung eines nicht börsennotierten Anteils an einer Kapitalgesellschaft für Zwecke der Schenkungsteuer kann ein pauschaler Holdingabschlag nicht abgezogen werden. Dies entschied der BFH (Az. II R 49/22). ... [mehr lesen]

Der BFH entschied zu Ansatz und Berechnung einer Pensionsrückstellung für wertpapiergebundene Pensionszusagen (Az. XI R 25/21). ... [mehr lesen]

Erhöhen der Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischen (mitunternehmerischen) Unterbeteiligungen belasteten Mitunternehmeranteils und der Anspruch der Mitunternehmerschaft gegenüber dem veräußernden Mitunternehmer auf Erstattung der durch die Veräußerung ausgelösten Gewerbesteuer den Gewerbeertrag der Gesellschaft? Zu dieser Frage hat der BFH Stellung genommen (Az. IV R 26/22). ... [mehr lesen]

Der BFH hatte zu klären, ob es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich ist, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten (Az. X R 1/23). ... [mehr lesen]

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob ein im Zusammenhang mit der Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG für einen Kommanditisten eingerichtetes Sonderkonto Bestandteil seines Kapitalkontos i. S. v. § 15a EStG ist (Az. IV R 24/22). ... [mehr lesen]

Der BFH hatte zu klären, ob eine vereinnahmte Bürgschaftsprovision aus der Verpfändung einer Kapitalforderung zu Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG oder § 22 Nr. 3 EStG führt (Az. VIII R 7/23). ... [mehr lesen]

Der BFH entschied u. a., dass zu den Bezügen eines behinderten Kindes auch Unterhaltsleistungen seines Ehegatten gehören, bei deren Ermittlung die (ggf. einen behinderungsbedingten Mehrbedarf einschließenden) Unterhaltslasten des Ehegatten für eigene minderjährige Kinder zu berücksichtigen sind (Az. III R 11/23). ... [mehr lesen]

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Verzicht auf eine Darlehensforderung nicht mit einer Veräußerung gleichgestellt werden kann, solange sich im Vermögen des nur bedingt verzichtenden Gesellschafters eine Anwartschaft befindet, die bei Eintritt des Besserungsfalls eine vollständige Befriedigung vorsieht und ob damit folglich ein Verlust nicht endgültig entstanden ist (Az. VIII R 8/22). ... [mehr lesen]

Das unverbindliche Erstgespräch

Das persönliche Gespräch bildet die Substanz unserer Arbeit. Wir laden Sie ein, uns in unseren Kanzleiräumen zu einem unverbindlichen Erstgespräch zu besuchen.
Es kostet Sie nur einen Anruf für die Terminabsprache.

Unsere Berater

Jürgen Wolper Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Diplom-Kaufmann

Jürgen Wolper

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Diplom-Kaufmann

Reinhard Kuenz Steuerberater und vereidigter Buchprüfer Diplom-Finanzwirt

Reinhard Kuenz

Steuerberater und vereidigter Buchprüfer
Diplom-Finanzwirt

Hans Georg Lauffer Steuerberater und Rechtsanwalt

Hans Georg Lauffer

Steuerberater und Rechtsanwalt